Ist die Anzahl der bekannten Vorfahren noch gering und damit leicht überschaubar, so kommt man bei wachsender Zahl ermittelter Ahnen kaum mehr um eine systematische Nummerierung - bei der jeder Person eine eindeutige Nummer zugeordnet wird - herum. Dies erkannte auch der deutsche Jurist und Privatgelehrte Stephan Kekule von Stradonitz (1863 - 1933) und entwickelte 1898 für diesen Zweck ein einfaches und logisches Nummerierungssystem, das ich hier vorstellen möchte.
Anmerkung: Ich verwende hier bewußt die Schreibweise "Kekule" ohne Akzent - entgegen vieler (sich wohl lediglich nur gegenseitig abschreibender) Veröffentlichungen, sei es im Web oder in gedruckter Form. (Man vergleiche dazu beispielsweise Raimar: Kekule - Kekulé - Kekule von Stradonitz. In: Genealogisches Jahrbuch, Band 10, 1970.)
Das System läßt sich mit folgenden Regeln beschreiben:
Diese Grundregeln reichen bereits aus, um das System vollständig zu definieren. Zusätzlich leiten sich aus obigen Vorschriften unter anderem die nachstehenden Aussagen ab:
Anschaulich wird dies anhand einer grafischen Darstellung.
Generation 0 |
Generation I |
Generation II |
Generation III |
1 Ausgangsperson ("Proband") |
2 Vater des Probanden |
4 Großvater des Probanden |
8 Urgroßvater des Probanden |
9 Urgroßmutter des Probanden |
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5 Großmutter des Probanden |
10 Urgroßvater des Probanden |
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11 Urgroßmutter des Probanden |
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3 Mutter des Probanden |
6 Großvater des Probanden |
12 Urgroßvater des Probanden |
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13 Urgroßmutter des Probanden |
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7 Großmutter des Probanden |
14 Urgroßvater des Probanden |
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15 Urgroßmutter des Probanden |
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