Da das Kloster Niederalteich Pfarrdörfer nach einem bestimmten Muster anlegte, wissen wir, wie man sich das Pfarrdorf Regen in der Zeit des 13. Jahrhunderts vorzustellen hat. Dies und die Urkunde von 1270 - durch welche Regen zum Markt erhoben wurde - läßt den Schluß zu, dass nachfolgendes zum damaligen Pfarrdorf Regen gehörte:
Zum besseren Verständnis findet sich im Folgenden eine tabellarische Übersicht mit den gebräuchlichen Hofgrößen. Diese Hoffuß-Größen dienten als Grundlage für die Besteuerung, wobei aber nicht nur die Größe des Grundes an sich eine Rolle spielte, sondern unter anderem auch die Bodenbeschaffenheit und Wirtschaftskraft eines Hofes Einfluß auf den Hoffuß hatte. Der Hoffuß war also sozusagen eher ein ökonomisches Maß, die Tagwerk-Angaben in der Tabelle sind daher lediglich als ungefährer Richtwert zu verstehen, um die Größenordnung des Besitzes besser abschätzen zu können.
Die Bruchzahlen legen zugleich die Höhe der Steuerabgaben fest. Zahlte der Meier eines ganzen Hofes noch den vollen Steuersatz, so hatte der Besitzer einer Hube - auch Huber genannt - nur noch die Hälfte zu leisten.
Durch Zusammenlegung von Höfen (z. B. bei Erbschaft) oder durch eine Aufteilung entstanden darüber hinaus auch andere Bruchzahlen, wie etwa 3/4, was beispielsweise aus einer Zusammenlegung einer Hube und eines Viertelhofes entstanden sein kann.
Hofbezeichnung | Bezeichnung des Besitzers | Hoffuß | Grundbesitz |
Ganzer Hof, Meierhof | Meier/Maier | 4/4 Hof bzw. 1/1 Hof | mindestens 40 - 60 Tagwerk |
Halber Hof, Hube | Huber, Halbbauer | 2/4 Hof bzw. 1/2 Hof | etwa 30 - 40 Tagwerk |
Drittelhof | 1/3 Hof | etwa 30(?) Tagwerk | |
Viertelhof, Lehen, halbe Hufe | Lehner | 1/4 Hof | ca. 25 Tagwerk |
Sölde, Bausölde | Söldner | 1/8 Hof | ungefähr 15 Tagwerk |
Kurte, gemeine Sölde | - | 1/16 Hof | weniger als 10 Tagwerk |
Leerhäusel | Häusler | 1/32 Hof | (ohne Landwirtschaft) |
Ein Teil der Häuser, sowie der 4/4 Hof im Dorf Regen gehörten vor 1270 dem Kloster Rinchnach, weitere Häuser und der ganze Hof der in der Nähe der heutige Hl. Geist-Kirche bestand, gehörten dem Herzog, welcher den Besitz vermutlich von den Grafen von Bogen 1242 erhalten hat. Dies bedeutet, dass die meisten Gebäude damals lehenbar waren.
Ein Lehen ist eine vom Lehnherrn (Eigentümer) an einen Lehnsmann (Vasallen) verliehene Sache (Amt, Herrschaftsbezirk, Grundstück etc.) gegen bestimmte Leistungen, meist Militärdienste und/oder Abgaben. Mögliche Abgaben und Diensten waren:
An den Grundherrn:
An die Kirche:
An den weltliche Schutzherrn eines Klostergutes (Vogt):