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Archive und Quellen zur Familienforschung im Landkreis Regen


Die Staatliche Bibliothek Passau

Staatliche Bibliothek PassauDie "Staatliche Bibliothek Passau" beherbergt mehr als eine Viertel-Million Bände, dazu kommen auch Bestände aus niederbayerischen Klosterbibliotheken, Handschriften und Regionalliteratur. Da die Staatliche Bibliothek Passau im Verbund mit der Universitätsbibliothek Passau steht, wird von beiden Bibliotheken ein gemeinsamer Katalog geführt. (Der Bestand der Unibibliothek läßt sich daher auch vom Computer der Staatlichen Bibliothek aus abrufen. Der Leserausweis ist entsprechend für beide Einrichtungen gültig. Zum Stöbern können Sie auch auf den Online-Katalog der Universitätsbibliothek und der Staatlichen Bibliothek Passau zurückgreifen.)

Neben heimat- und namenkundlicher Literatur - für die der Familienforscher ebenfalls Interesse zeigen sollte - sei insbesondere auf die so genannten "Intelligenzblätter" hingewiesen, welche man sich selbstständig aus dem Regal im Lesesaal entnehmen kann (also ohne Ausleihe/Aushebung am Schalter).



Intelligenzblätter

Die "königlich bayerischen Intelligenz- oder Amtsblätter" können sowohl für den Heimat- als auch Familienforscher von Interesse sein. (Das Wort "Intelligenz" meint dabei Nachricht[en] bzw. Information[en], man vergleiche dazu englisch intelligence.) Die Blätter liegen in der Bibliothek in gebundener Form vor. Da man in diesen Büchern nicht gezielt nach bestimmten Personennamen - und möglichen Vorfahren - nachschlagen kann, empfiehlt es sich die nötige Zeit, Geduld und Systematik mitzubringen. Zu Letzterem sei gesagt: Notieren Sie sich auf jeden Fall welche Bücher Sie bereits gesichtet haben, um bei einem erneuten Bibliotheksbesuch keine versehentliche Doppelarbeit zu leisten. Ein paar Abbildungen sollen zeigen, was man solchen amtlichen Nachrichtenblättern beispielsweise entnehmen kann.

Kopf eines Amtsblattes
Kopf eines Amtsblattes, Mitte 19. Jahrhundert.

Erben gesucht

Das "königliche Landgericht Viechtach" ist auf Erbensuche: Der Austragsmüller Paul Marchl von Trautmansried (heutige Schreibung "Trautmannsried") ist verstorben - jeder der glaubt Ansprüche zu haben, solle sich melden.

Erbensuche zum Austragsmüller Paul Marchl von Trautmansried
      Wer immer an die Verlassenschaftsmasse des am
2. Jänner l. Js. zu Weißenstein, k. Landgerichts Re-
gen, verstorbenen Paul Marchl, Ausnahmsmüllers
von Trautmansried d. G., rechtliche Ansprüche erheben
zu können glaubt, wird hiemit aufgefordert, solche
binnen 30 Tagen hierorts anzumelden, widrigenfalls
bei Auseinandersetzung der Verlassenschaft keine Rück-
sicht hierauf genommen würde.
      Den 11. Februar 1854.
            Königliches Landgericht Viechtach.
                  Adlmanseder, Landrichter.
_________
Anm.: l. Js. = laufenden Jahres


Auswanderungsurkunden und Pässe anno 1854

Wer glaubt das Passwesen sei erst im 20. Jahrhundert in Gebrauch gekommen oder gar erst erfunden worden, der irrt. Bereits früher wurden Auswanderern Pässe und Auswanderungsurkunden ausgehändigt, wie diese 150 Jahre alte Mitteilung bezeugt. Der Auswanderungswille wurde damit öffentlich angezeigt, so dass sich diejenigen noch melden konnten, bei denen die Auswanderungswilligen noch "in der Kreide" standen.

Auswanderung der Häuslerskinder Franz, Jakob und Walburga Kröbl von Hunderdorf
      Die Häuslerskinder Franz, Jakob und Walburga
Kröbl von Hunderdorf sind gesonnen, nach Nordame-
rika auszuwandern; wer daher rechtliche Ansprüche an
sie zu haben glaubt, hat dieselben bis zum 15. Fe-
bruar l. Js. hierorts anzumelden, widrigenfalls den
Gesuchstellern Auswanderungsurkunde und Pässe aus-
gehändigt werden.
      Straubing den 5. Jänner 1854.
            Königliches Landgericht Straubing.
                  Frhr. v. Pechmann, Landrichter.


Zweieinhalb Jahre alte Fundsachen

Auch Einträge die aus heutiger Sicht teilweise etwas kurios erscheinen mögen, sind anzutreffen. So etwa diese Mitteilung über einen vor zweieinhalb Jahren liegengelassenen Regenschirm in einer Gastwirtschaft. Mal ehrlich: Wer würde deswegen in der heutigen Zeit noch eine Suchanzeige aufgeben, um den Eigentümer eines vor mehr als zwei Jahren vergessenen Schirmes ausfindig zu machen?

Alte Fundsachen: Stock und Regenschirm
Bekanntmachungen und Verfügungen der königl.
und anderen Distrikts- und Lokal-Behörden.


      Bei dem unterfertigen Oberpostamte liegen un-
anbringlich vor:
a.    ein Packet von Straubing an Sidonea See-
      fried in Teufstetten, 1 fl. valor;
b.    ein Regenschirm und ein Stock, von einem
      Reisenden vor ungefähr 2 1/2 Jahren bei dem
      Gastwirthe Karlstetter zu Simbach a./I. zu-
      rückgelassen, - worüber nach Vorschrift ver-
      fügt werden wird, wenn die Eigenthümer in-
      nerhalb 3 Monaten a dato ihre Ansprüche
      nicht geltend machen.
Landshut am 15. Januar 1854.
            Königliches Oberpostamt.
                        Böttinger.


Ein Wohnhaus mit Stall, Schupfe, Grund und Rechten wird versteigert

Hier sehen wir die Ankündigung der Versteigerung des Anwesens von Wolfgang Murr aus Zwiesel. Wir können dieser interessanten Mitteilung nicht nur die zum Anwesen gehörenden Gebäude und Grundstücke und deren Größe entnehmen sondern erfahren auch etwas über den geschätzten Wert (fl., kr., hl. = Gulden, Kreuzer, Heller) desselbigen zur damaligen Zeit. Weiterhin erfahren wir auch etwas über die mit dem Anwesen verbundenen Rechte.

Versteigerung des Anwesens von Wolfgang Murr aus Zwiesel
      Im Wege der Exekution wird am
            Mittwoch den 12. April l. Js.
                  Vormittags 10 - 12 Uhr
zu Zwiesel das Anwesen des ehemaligen Binders
Wolfgang Murr daselbst der erstmaligen öffentlichen
Versteigerung unterstellt, wozu Steigerungslustige mit
dem Anhange eingeladen werden, daß sich das Ver-
fahren hiebei nach §. 64 des Hyp. Ges.1 vorbehaltlich
der Bestimmungen der §§. 98 - 101 der Proz. Nov.2
vom 17. November 1837 richtet, und daß sich dem
Gerichte unbekannte Steigerer über ihre Zahlungsfähig-
keit genügend auszuweisen haben.
      Das Anwesen besteht aus dem mit zu ebener Erde
zweistöckigen gemauerten und mit Schneidschindeln ein-
gedeckten Wohnhaus sammt Stall und Schupfe unter
einemDache und dem Hofraum zu0,12Pl.-Nr.180,
 dem Wurzgärtl . . "0,03" "180b,
 dem Grasgarten beim Hause0,18" "181,
 dem Einsiedelbergacker "1,01" "1129a,
 dem Acker im Marktheuholz "1,17" "1228,
undder Oedung am Einsiedelberg " "1129b,
dann einem Forstrecht mit der nöthigen Streu und der
benöthigten Baustämme und einem Gemeinderecht zu
einem ganzen Nutzantheil an den noch unvertheilten
Gemeindegründen.
      Das ganze Anwesen ist auf 2550 fl. gewerthet
und belastet mit 3306 fl. Hypothekschulden - 59 kr.
Haus- und Grundsteuer-Simplum und 25 kr. 3 hl.
Bodenzins zum k. Rentamt.
      Das Wohnhaus ist mit 2400 fl. der brandasse-
kuranz einverleibt.
      Die Kaufsbedingnisse werden am Strichtermine
näher bekannt gegeben werden.
      Regen den 15. Februar 1854.
            Königliches Landgericht Regen.
                  Stangl, Landrichter.

_________
Anmerkungen:
1 Hyp. Ges. = Hypotheken Gesetzes
2 Proz. Nov. = Prozess-Novelle


Mit zwei kleinen unehelichen Kindern nach Amerika

Ganz so tugendsam, wie einige vielleicht glauben mögen, waren unsere Vorfahren in der damaligen Zeit auch nicht - wer's nicht glaubt braucht nur einmal die Taufmatrikeln der vergangenen Jahrhunderte durchzublättern. Da konnte es auch schon einmal vorkommen, dass eine ledige Bauerstochter mit ihren zwei unehelichen Kindern, das eine knapp fünf, das andere sechs Jahre alt, nach Nordamerika auswanderte.
Gerade diejenigen Forscher die auf Auswanderersuche sind, können sich bei ihren Recherchen und Arbeiten auch auf die Intelligenzblätter stützen. Es finden sich teils sogar längere Auflistungen ganzer Auswanderergruppen. Die Angaben geben zwar meist nur wenig her (Name und Ort), können aber dennoch wichtige Anhaltspunkte darstellen.

Auswanderung der ledigen Theres Prinz
      Theres Prinz, ledige Bauerstochter von Peter-
hub, Gemeinde Himmern d. G., gedenkt mit ihren
zwei unehelichen Kindern: Anna, geboren den 6. Jän-
ner 1848 und Theres, geboren den 9. April 1849,
nach Nordamerika auszuwandern.
      Alle diejenigen, welche an sie irgend eine Forder-
ung zu machen haben, werden bei Vermeidung der
Nichtberücksichtigung aufgefordert, dieselbe binnen 14
Tagen a dato bei dem unterfertigen Amte geltend
zu machen.
      Den 18. Februar 1854.
            Königliches Landgericht Simbach.
                  v. Voithenberg, Landrichter.


Eine fleischliche Beiwohnung

Zum Abschluß der kurzen Amtsblätter-Vorstellung sei noch eine Mitteilung wegen ihrer - aus heutiger Sicht - ausgefallenen und schönen Formulierung wegen gezeigt. Ich hoffe die ausgesuchten Beispiele haben Ihnen gefallen und konnten vielleicht sogar das Interesse in Ihnen wecken, die Staatliche Bibliothek Passau selbst einmal aufzusuchen.

Die fleischliche Beiwohnung in der gesetzlichen Schwängerungs-Periode
                              Das
            Königliche Landgericht Mitterfels
erkennt in der Streitsache der Anna Kamerl, Inwoh-
nerin zu Dörrau, gegen Bonifaz Schließbaum, Sai-
lergesellen von Schafberg, wegen Vaterschaft und
Kinds-Alimentation auf erstatteten Vortrag und nach
collegialer Berathung zu Recht:
1)  die Klage der Anna Kamerl v. 19. April d. Js.
      sey für abgeläugnet zu halten, Bonifaz Schließ-
      baum werde seiner Einreden für verlurstig erklärt
      und Klägerin zum Beweise zugelassen;
            demgemäß habe
2)  Anna Kammerl den binnen 30 Tagen präklusi-
      ver Frist anzutretenden Beweis darüber zu liefern
      a) daß sie am 30. Sept. 1848 ein Kind Na-
            mens "Theres" außerehelich geboren, und
      b) daß ihr Bonifaz Schließbaum innerhalb der
            gesetzlichen Schwängerungs-Periode fleischlich
            beigewohnt habe,
3)  habe dieselbe binnen gleicher Frist die Vermögens-
      Verhältnisse des Bonifaz Schließbaum zu be-
      scheinigen.
                  Susp. int. expens.
      Den 21. Februar 1854.
            Königliches Landgericht Mitterfels.
                  Jäger, Landrichter.

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